
KRANKENFAHRT
Wir führen Krankenfahrten (sitzend) aus und rechnen für Sie bei Ihrer Krankenkasse ab.
Grundsätzliches
- Alle ambulanten Fahrten müssen im Voraus von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden
- Papiere müssen der Zentrale vorgelegt werden (E-Mail – Fax oder persönlich), Kunde bekommt eine Kundennummer
- Eine ärztliche Verordnung (Krankentransportschein) ist erforderlich
Dialysepatienten
- Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
- Krankentransportschein erforderlich
- Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises (nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze)
Strahlen-/Chemotherapie
- Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
- Krankentransportschein erforderlich
- Je nach Genehmigung der Kasse Barzahlung des Eigenanteils für die erste und letzte Fahrt oder je nach Krankenkasse je Fahrt grundsätzliche Befreiung vom Eigenanteil
Fahrten zu stationären Behandlungen
(Einlieferungen und Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)
- Keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
- Der Krankentransportschein genügt
- Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils pro Fahrt
- Ausnahme: Fahrten zur Kur/Reha. Hier ist eine Genehmigung der Krankenkasse im Voraus notwendig
Kostenträger: Unfallkasse, Berufsgenossenschaften
- Ärztliche Verordnung erforderlich.
- Es ist kein Eigenteil zu zahlen
Wir arbeiten mit folgenden Krankenkassen,
- AOK, Barmer, DAK, TK, KKH, IKK, GEK und mit weiteren.